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Bevor Sie sich im Wettbewerb einbringen, wäre es sinnvoll, zunächst einmal die Richtlinien durchzluesen, um z.B. festzustellen, ob Ihr Projekt zu den Anforderungen des Wettbewerbs "passt".

Sie können die Richtlinien auch hier herunterladen, denn Sie müssen sie noch  unterschreiben.

 

 

Richtlinien

Für die Teilnahme am „International BioGENEius Challenge“ und dem vorauslaufenden deutschen BioGENEius Wettbewerb (im Folgenden IBC und DBW genannt) gelten folgende Regeln und Richtlinien. Bei Minderjährigen unter achtzehn Jahren muss in jedem Fall auch ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.

 

Qualifikation der BewerberInnen

  1. Alle BewerberInnen müssen in der Oberstufe öffentlicher oder privater Gymnasiem (Klasse 10 – 13) das Fach Biologie und/oder fachrelevante Kurse einer Lab school belegt haben.
  2. Zum Zeitpunkt des Einreichens des Projekts beim DBW und IBC kann der Bewerber die Schule mit dem Abitur bereits verlassen haben, jedoch nicht länger als ein Jahr.
  3. Die eingereichten Projekte müssen einen biotechnologischen Hintergrund aufweisen. Unter „Biotechnologie“ sei hier verstanden: „Biotechnologie ist die Anwendung der Erkenntnisse von biologischen Systemen, um Güter oder Dienstleistungen zu  produzieren“.
  4. Grundsätzlich werden nur individuelle Arbeiten akzeptiert.
  5. Gruppenarbeiten können nur dann eingereicht werden, wenn die individuelle Leistung des einreichenden Verfassers klar erkennbar und wesentlich für das Resultat der Gesamtarbeit ist. Der Bewerber kann auf die Gruppenarbeit hinweisen, ist aber nicht berechtigt, Ergebnisse anderer Gruppenteilnehmer zu nennen oder darzulegen.
  6. Jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen.
  7. Jedes Projekt muss im gleichen oder dem dem IBC vorausgegangenen Jahr verfasst bzw. abgeschlossen worden sein.
  8. Es können auch Forschungsarbeiten aus vergangenen Jahren aufgenommen werden , die weiterentwickelt wurden. Insgesamt sollte die Zeit der experimentellen Erforschung nicht länger als 18 Monate sein. Deswegen nennen Sie bitte unbedingt den Beginn des Projekts.
  9. Ist das Projekt eine Fortführung, erläutern Sie so genau wie möglich, inwieweit sich das eingereichte Projekt als signifikante Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit verstehen lässt.

Projekt-Richtlinien

  1. Eine Teilnahme beim IBC ist nur möglich, wenn das Projekt den DBW durchlaufen hat und dort für den IBC nominiert wurde.
  2. Jedes Projekt sollte generell unter den Richtlinien der „International Science and Engineering Fair Guidelines (ISEF)“ ablaufen (siehe Fußnote 1).
  3. Ein Projekt wird von den Juroren dann als relevant betrachtet, wenn es sich auf die verschiedenen Anwendungen der Biotechnologie bezieht, etwa auf die Bereichen der Gesundheitsfürsorge, der Land- und Forstwirtschaft, der Nahrungsmittelherstellung, des Bergbaus, der Umwelt oder der Forensik. Das bezieht sich auch auf das Wissen und das Erlernen von Techniken im laufenden Unterricht oder in Kursen (z.B. Seminarkursen, Labschools), die eine Ausrichtung auf Biochemie, Molekular-Biologie, Zell-Biologie oder Biotechnologie aufweisen.
  4. Die eingereichten Projekte müssen wissenschaftliche Experimente beinhalten, die alle signifikanten Variablen berücksichtigen und kontrollieren sowie eine exzellente Sammlung, Analyse und Präsentation aller Daten zeigen.
  5. Das Projekt sollte keinen Gebrauch von gefährlichen Chemikalien oder riskantem Material machen, außer unter der direkten persönlichen Anleitung qualifizierter Fachleute (Mentoren).
  6. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die seitens der Eltern und der Mentoren zu unterzeichnen ist.  Die Vereinbarung sollte sich an der in Fußnote 1 genannten und dort abrufbaren Dokumenten orientieren. Die Vereinbarung muss vor Beginn des Projekts unterschrieben worden sein.
  7. Ich habe neben diesen Richtlinien auch die „Einverständniserklärung“ für den BioGENEius Challenge gelesen, verstanden und unterschrieben. Diese wurden mir zugeschickt und/oder sind auf der Website des deutschen Veranstalters (www.big-ger.eu) zum Download bereit.

Ethische Standards

  1. Der IBC orientiert sich an den ISEF-Richtlinien[1], deren Ethik-Teil im folgenden Abschnitt dargelegt ist. Alle Bewerber sind diesen Standards verpflichtet. Sollte sich ein Bewerber nicht an diese ethischen Standards halten, müsste er automatisch disqualifiziert werden.
  2. “Scientific fraud and misconduct are not condoned at any level of research or competition. Such practices include plagiarism, forgery, use or presentation of other researcher’s work as one’s own and fabrication of data. Fraudulent projects will fail to qualify for competition in affiliated fairs or the” IBC and DBW.


[1] Society for Science and the Public. "International Rules for Precollege Science Research: Guidelines for Science and Engineering Fairs, 2008-2009." International Science and Engineering Fair Forms and Document Library. Ed. ISEF SRC. 2008-2009. Science for Science and the Public. 4 Sep 2008 <http://sciserv.org/isef/document/Rule2009.pdf>.

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